Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,

die vom Landesbetrieb Mobilität ausgelegten Baupläne für die Erweiterung der A61 von 4 auf 6 Spuren sehen einen völlig unzureichenden Lärmschutz vor.

Dies bedroht die Lebensqualität fast aller und die Gesundheit vieler Bürger von Speyer-Nord. Nachdem sehr viele Bürger zu unserer Bürgerversammlung und mehrere hunderte Bürger zur Bürgerversammlung des Landesbetriebs Mobilität gegangen sind, um mehr Lärmschutz zu fordern, ist nun die Zeit gekommen, Einspruch zu erheben.

 

 

EINSPRUCH EINLEGEN !

Die Bürgergemeinschaft Speyer (BGS) empfiehlt:
Ausbau der A 61 nur in Verbindung mit wirksamen Lärmschutz und Lärmsanierung

Sehr geehrte Damen und Herren,
Bürgerinnen und Bürger der Stadt Speyer,

wir bitten Sie, gegen den geplanten Ausbau der Bundesautobahn A 61 von 4 auf 6 Spuren in der geplanten Form Einspruch einzulegen.

Achtung: letzter Termin für den Einspruch ist
Dienstag, der 31. Juli 2007.

Den Einspruch können Sie schicken, abgeben oder einwerfen u.a. im Stadthaus, Maximilianstr. 100, 67346 Speyer (direkt gegenüber dem Dom). Einwendungen gegen das Planfeststellungsverfahren sind gebührenfrei. Nicht erhobene Einwendungen sind endgültig ausgeschlossen.

Der sachliche Grund für unsere unbedingte Empfehlung ist die Tatsache, dass nach den heutigen Erkenntnissen der Wissenschaft Straßenverkehrslärm, nicht nur die Lebensqualität beeinträchtigt, sondern auch der Gesundheit schadet. Schon ab 60 Dezibel (A) steigen die Zahl der Herz- und Kreislauferkrankungen im Vergleich zu einer nicht lärmbelasteten Bevölkerungsgruppe um 20%.

Darüber hinaus verlärmt die A 61 unseren gesamten Stadtteil, in weiten Teilen von Speyer-Nord noch verstärkt durch den Lärm der B 9, in anderen Teilen zusammen mit der Einflugschneise für Düsenflugzeuge. A 61 und B 9 mindern so nachhaltig die Lebensqualität der Menschen.

Die Siedlung südlich der Autobahn (z.B. Kettelerstraße und Am Sandhügel) und nördlich der Autobahn (z.B. Sanddornweg, Birkenweg und das Binsfeld) sind älter als die A 61 und wurden schon lange bewohnt, bevor die Autobahn gebaut wurde. Auch der Ginsterweg und der Weißdornweg sind älter als die A 61 und die vierspurige B 9.

Wegen dieser nachhaltigen, dauernden Minderung der Lebensqualität bitten wir auch Menschen, bei deren Haus keine gesundheitsschädlichen Lärmwerte erreicht werden, Einspruch einzulegen. Helfen Sie mit im Kampf für ein lebenswertes und gesundes Wohnen in Speyer-Nord. Wir bitten auch um Solidarität mit den Menschen, deren Gesundheit direkt geschädigt wird.

Fordern Sie mit uns eine Lärmschutzwand auf der Nordseite vom Rinkenberger Hof bis mindestens zum Autobahnparkplatz und auf der Südseite Lärmschutzwände, die das gesamte Autobahnkreuz Speyer und dann die Strecke mindestens bis zum Autobahnparkplatz abdecken. Auch die Menschen am Rinkenberger Hof und am Spitzrheinhof sind schutzwürdig. Außerdem verhindert eine gute Länge Querschall über die ausgeräumten Felder nach Speyer-Nord. Die Qualität muss so sein, dass gesunde Werte von 45 Dezibel in der Nacht und 55 Dezibel am Tag nicht überschritten werden. Das heißt die Wände, deren komplette Begrünung wird fordern, können im Kernbereich nicht nur lächerliche 6 Meter hoch sein und, so die Planung, bloß 5,9 Dezibel schlucken. Es gibt Lärmschutzwände, die bis zu 15 Dezibel schlucken. Genau die brauchen wir.

An der B 9 südlich der Autobahn muss der lächerlich niedrige Lärmschutzwall so verlängert und erhöht werden, dass er mindestens 15 Dezibel schluckt und direkt an eine mindestens 7 Meter hohe Lärmschutzwand an der Autobahnauffahrt angeschlossen werden.

In Schwetzingen wurde für ein Neubaugebiet an der Kreisstraße Richtung Ofterdingen ein höherer Lärmschutzwall gebaut, als ihn die Speyer-Nordler südlich der Autobahn gegen die Bundesstraße 9 haben.

An der Messstelle B 9 Rinkenberger Hof wurden 2004/2005 täglich durchschnittlich 35.400 Fahrzeuge gemessen, davon 3.800 stark lärmerzeugende LKW. Deshalb muss nördlich der Autohahn für die Bewohner im Wäldchen zur B 9 hin ein starker 15 Dezibel schluckender Lärmschutzwall gebaut werden. An den muss sich anschließen eine Lärmschutzwand die Abfahrt zur A 61 hoch. Die muss mindesten 7 Meter hoch sein, um den großen Lärm von Autobahnkreuz abzublocken. Der Plan von CDU und SPD ins Wäldchen noch Wohnnungen zu bauen, zeugt von absoluter Unkenntnis der Lage der Bewohner nördlich der Autobahn und ist geeignet Speyer mit seinen Lärmschutzforderungen bei den Autobahnbauern unglaubwürdig zu machen. Das gilt auch für die beiden anderen Ausbaugebiete direkt im Lärmstreifen der B 9 (z.B. neben Haus Pannonia). Diese Fehlplanung muss wieder raus aus dem Entwurf des Flächennutzungsplanes.

2003 wurden an der B 9 an der Messstelle Autobahnkreuz Speyer übrigens täglich 41.400 Fahrzeuge gemessen, was zeigt wieviele die A 61 zusätzlich auf die B 9 bringt. Danach hörte man auf zu messen. Wir fordern, dass sich die Stadt Speyer an den Kosten der Verbesserung des Lärmschutzwalls südlich der Autobahn und an der Neuerrichtung eines Lärmschutzwalls nördlich der Autobahn beteiligt. Der Stadtteil ist nördlich und südlich der Autobahn älter als die A 61 und die vierspurige B 9, aber es ist auch wahr, dass einige Straßen erst nach dem Bau der A 61 und dem Ausbau der B 9 von Speyer ausgewiesen und bebaut wurden. Deshalb muss Speyer zur Lärmsanierung einen Beitrag leisten. So wird man glaubwürdig, wenn man selbst auch was tut.

Druck auf die Errichter und die Stadt entsteht nur, wenn viele Bürgerinnen und Bürger ihren Willen auf wirksamen Lärmschutz und Lärmsanierung deutlich machen. Die wirksame Lärmsanierung der Straßensysteme der Schweiz und Österreichs, die mit Mauteinnahmen und Einnahmen aus der Vignette seit Jahren laufen, gibt es nur weil die Anwohner dort früher Druck gemacht haben.

Wehe, wenn in Speyer-Nord das gleiche passiert wie in Speyer-West. Eine schlechte Lärmschutzwand war dort zunächst besser als gar keine. Eine schlechte Lärmschutzwand in Speyer-Nord von 6 Meter Höhe, teilweise noch niedriger und viel zu kurz, wäre für einige zunächst besser, als die bestehende noch kürzere 2-Meter-Höhe-Lachnummer.Diese deckt nicht einmal die LKW ganz ab und schluckt daher weniger als 5 Dezibel. Aber die geplante extreme Kürze und die lächerlich geringe Wirksamkeit von 5,9 Dezibel sind von vorneherein unzureichend und garantieren wie in West durch steigenden LKW-Verkehr in wenigen Jahren wieder den vollen Lärmterror. Gehen Sie nach Speyer-West Probe hören!

Wenn früher z.B. 80% der Automobilzulieferer im 100 km Umkreis der Werke saßen, dann war ein LKW, z.B. mit Autositzen eben z.B. nur von Kaiserslautern bis Stuttgart (Mercedes, Porsche) oder Rüsselsheim (südlich von Frankfurt) unterwegs. Ohne dass ein Autositz mehr gebraucht wird, fährt der LKW statt aus Kaiserslautern mehr und mehr aus Polen, Rumänien oder aus den Containerhäfen Rotterdam und Hamburg und damit Durchschnitt 600 bis über 1000 km bis zum Werk. So vermehrt sich der LKW-Verkehr rasant und wird sich weiter vermehren. Der Planung liegt die Schätzung zugrunde, dass sich die tägliche Zahl der Fahrzeuge (Messstelle A 61 Rheinbrücke) insgesamt von 51.285, davon 10.972 LKW, in 2002 nur auf 63.108 Fahrzeuge insgesamt, davon 13.717 LKW, erhöht. Das ist wegen der Globalisierung und der Auslagerung von Zuliefererproduktion, ja der Verlagerung kompletter Produktionen und Industrien unrealistisch. Die Zahl der LKW wird weit stärker steigen. Darum helfen dauerhaft nur wirklich gute Lärmschutzwände. (Der Anstieg an der Rheinbrücke ist nur etwas gebremst, weil viele die B 9 als mautfreie Abkürzung entdeckt haben.)

Schreiben Sie mit Füller, Schreibmaschine oder Computer, aber schreiben Sie:

"An den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz, Maximilianstr. 100, 67346 Speyer

Ich/wir, voller Name und Adresse, erhebe/n gegen den 6-streifigen Ausbau der BAB A 61 zwischen Mutterstadt und der Landesgrenze in der geplanten Form folgende Einwendungen:

z.B.: Der geplante Lärmschutz ist im Hinblick auf die bestehenden Lärmbelastungen und die absehbare Entwicklung völlig unzureichend. usw. Unterschrift"

Mit freundlichen Grüßen: Claus Ableiter, BGS ,Kettelerstr. 48, 67346 Speyer; Frank Ableiter, Karin Hofmann, Rainer Hofmann, Oliver Geis

So sieht es im Moment aus:

Um eine Verminderung des Lärms von 5 Dezibel zu erreichen, muss die Schallquelle wenigstens abgedeckt sein. Das ist in Speyer-Nord offensichtlich nicht der Fall. In der Schweiz werden Lärmschutzwände bis 7 Meter Höhe und einer Lärmminderung bis 20 Dezibel gebaut.

Schlimm für die Bürger: Am Autobahnkreuz fehlt über weite Strecken die Lärmschutzwand, der Schall dringt durch die große Unterführung Spaldinger Straße völlig ungebremst in das Wohnviertel.

Eine volle Breitseite Lärm für die Bürger nördlich der Autobahn. Lächerlich niedrige Lärmschutzwand.

Ein LKW hinter dem anderen. Hier hilft nur entschlossener Lärmschutz wie in Österreich oder der Schweiz, keine deutsche Billiglösung.

Abendruhe im Kreuzfeuer: Auch die B 9, in Speyer-Nord südlich der A 61 abgetrennt nur durch einen lächerlich niedrigen Wall, zerstört gemeinsam mit der A 61 den Frieden der Menschen. Die Menschen nördlich der A 61 sind vor der B 9 völlig ungeschützt. Wir fordern einen mindesten 7-8 Meter hohen begrünten Erdwall.

Schwetzingen: In Baden-Württemberg werden neue Wohnviertel vor Kreisstraßen besser geschützt als Speyer-Nord vor der B 9.

Siedlerfestumzug Sommer 2006: Die BGS wirbt für einen wirksamen Lärmschutz in Speyer-Nord.

Wesentlich höher als in Speyer: Die Lärmschutz an der B 9 in Ludwigshafen.

 

Quellen und interessante Informationen.

  1. PDF-Dateien des Landesbetriebs Mobilität mit den Ergebnissen der automatischen Verkehrszählgeräte an B 9 und A 61
  2. äußerst interessante Seite des Institut für Physik der Atmosphäre des Deutschen Institituts für Luft- und Raumfahrt mit internen Links zu ausgezeichneten Erklärungen samt guten Grafiken zu den Themen:
    1. Dämpfung ,
    2. Brechung ,
    3. Streuung ,
    4. Beugung und
    5. Reflexion von Schallwellen
  3. Lärm - Die Broschüre vermittelt auf rund 100 Seiten Grundlagen, erläutert Ursachen und Auswirkungen des Lärms und zeigt Massnahmen zur Bekämpfung auf. Obwohl technische Aspekte ihren Platz beanspruchen, steht der vom Lärm betroffene Mensch im Mittelpunkt. Die einzelnen Artikel umfassen überblickbare zwei Seiten und können ohne Fachwissen verstanden werden.
  4. Aufgaben und Ziele der Lärmminderungsplanung am Beispiel Stuttgart

 

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